Leistungen Brandschutz

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden von Aufsichtsbehörden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten, aber auch bei größeren konventionellen Gebäuden gefordert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

3B Bauconsult erbringt für den vorbeugenden Brandschutz die notwendigen Leistungen durch ganzheitliche Brandschutzkonzepte sowie durch entsprechende Nachweise und Gutachten bei Genehmigungsverfahren. Durch eine enge Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Nutzer, dem Objektplaner und den weiteren Fachplanern gewährleisten wir einen reibungslosen Ablauf zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit aus brandschutztechnischer Sicht. Durch die frühe Einbindung der zuständigen Feuerwehr, der Brandschutzdienststelle und der Bauaufsichtsbehörde erzielen wir auch bei herausfordernden Aufgabenstellungen einen sicheren Planungsprozess.

Unsere Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutznachweise werden immer durch brandschutztechnische Visualisierungen ergänzt, sodass den Beteiligten übersichtliche Hilfsmittel bei der Planung und Umsetzung an die Hand gegeben werden. 

Objektbewertung

Für Bauherren, Investoren und Objektverantwortliche stellt sich oft die Frage, ob das genutzte Gebäude noch dem genehmigten Bestand entspricht. Zum Teil werden wesentliche brandschutztechnische Mängel oder Veränderungen zum genehmigten Bestand nicht unmittelbar erkannt, sodass in Gebäuden im laufenden Betrieb bauordnungsrechtliche und sicherheitstechnische Lücken bestehen können. Bei einer geplanten Nutzungsänderung eines Gebäudes ist es daher ratsam, vorab eine brandschutztechnische Bewertung durchführen zu lassen, wodurch insbesondere bei Bau- bzw. Investitionskosten sowie beim zeitlichen Ablauf des Projekts eine ausreichende Planungssicherheit geschaffen wird.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Durch die Überprüfung des vorbeugenden Brandschutzes Ihres Gebäudes unter schutzzielorientierter Betrachtung, unter Berücksichtigung des Bestandes und des gegebenenfalls vorhandenen Denkmalschutzes erarbeiten wir stets maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Ist-Situation. Wir erzielen dadurch die erforderliche Sicherheit der baulichen Anlage und gewährleisten gleichzeitig, dass die umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen und die Kosten auf das Notwendige reduziert bleiben. Auf Basis der brandschutztechnischen Bewertung erarbeiten wir lösungsorientiert und strukturiert – unter Beachtung Ihrer individuellen Zielstellung – Maßnahmenkataloge und nehmen eine Prioritätszuweisung vor, sodass Sie stets den Überblick über die notwendigen Brandschutzmaßnahmen haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Bestandsbewertung auch durch die Expertise in unseren weiteren Fachgebieten. 

Objektüberwachung und Fachbauleitung Brandschutz

Die Umsetzungen geplanter Brandschutzmaßnahmen am Bauvorhaben bedürfen aufgrund der notwendigen Sachkunde zunehmend der Begleitung durch einen Brandschutzsachverständigen. In Abhängigkeit von der Komplexität eines Bauvorhabens und des Umfangs der Brandschutzmaßnahmen kann dies in verschiedenen Leistungs- und Intensitätsstufen erfolgen.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Durch eine gezielte Kontrolle der baulichen Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zu einem frühzeitigen Zeitpunkt der Ausführung können Mängel rechtzeitig erkannt und abgestellt werden. Dabei ist unser Ziel, nicht nur Mängel festzustellen, sondern den Beteiligten auch alternative, baupraktische Lösungen zur Gewährleistung eines reibungslosen und störungsfreien Bauablaufes aufzuzeigen. Nur dadurch kann die Abnahme und Inbetriebnahme von Gebäuden aus brandschutztechnischer Sicht problemlos erfolgen.

Profitieren Sie hier von unserer langjährigen Erfahrung, unserem kommunikationsstarken Team und bauen Sie auf unsere lösungsorientierten Ansätze.

Brandfallsteuermatrix

Durch die stetig gestiegene technische Gebäudeausrüstung von Gebäuden kommt der gewerkeübergreifenden Abhängigkeit zwischen den baulichen und den anlagentechnischen Brandschutzkomponenten eine zunehmend größere Bedeutung zu. Hierbei nimmt der Brandschutzsachverständige am Bauvorhaben, durch seinen Überblick über die geplanten Brandschutzkomponenten aller Gewerke und dem Wissen zu den einzuhaltenden Schutzzielen in Teilbereichen und am Gesamtgebäude, eine wesentliche Rolle ein.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Mit der Erstellung der Brandfallsteuermatrix durch den Brandschutzsachverständigen werden gewerkeübergreifend die Abhängigkeiten der einzelnen anlagentechnischen und baulichen Komponenten des Brandschutzkonzepts miteinander verknüpft. Hierdurch werden die einzelnen Abhängigkeiten übersichtlich und strukturiert zur planerischen Umsetzung dokumentiert. Auf Grundlage der zu erstellenden Grob-Matrix in der Ausführungsplanung wird im Zuge der weiteren Planung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten ein Matrix-Feinkonzept (Feingliederung der Brandfallsteuertabelle) erarbeitet, was die Grundlage für die Wirk-Prinzip-Prüfung am Bauvorhaben darstellt.

Profitieren Sie hierbei durch unsere Erfahrungen an erfolgreich in Betrieb genommenen Gebäuden auf Basis unserer planerischen Unterstützung.

Ingenieurmethoden

Moderne Architektur und komplexe Gebäudestrukturen beinhalten oftmals eine transparente und offene Gestaltung innerhalb von Gebäuden, was neben flexiblen baulichen Brandschutzkomponenten oftmals innovative, anerkannte Berechnungsverfahren zur genehmigungsfähigen Realisierung erfordert.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Mit Unterstützung moderner Ingenieurmethoden, wie der Heißbemessung von Bauteilen auf Basis der Finite-Elemente-Methode, der Simulation von Brand- und Rauchentwicklungen in komplexen Gebäudestrukturen durch eine dreidimensionale und realitätsgetreue Nachbildung sowie der Simulation von Personenevakuierung werden detaillierte und fundierte Beurteilungen zur Problemlösung komplexer Aufgabenstellungen bei besonderen, gebäudespezifischen Eigenschaften ermöglicht.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen der Einsatzvorbereitung, der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage für die Feuerwehren.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Die Feuerwehrpläne werden von uns gemäß der DIN 14095 sowie den jeweiligen Richtlinien der örtlichen Brandschutzbehörden erstellt und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Gern führen wir für Sie auch die alle zwei Jahre notwendige Überprüfung der Pläne gemäß DIN 14095 vor Ort durch und passen die Pläne oder die textliche Ausführung bei Notwendigkeit an.

Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz

Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs Ihrer baulichen Anlage unterstützen wir Sie durch die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, der Bedarfsplanung von Feuerlöschern und der Ausarbeitung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen gemäß Teil A bis C.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielen eine wichtige Rolle für die Brandschutzdokumentation. Flucht- und Rettungspläne sind ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsleitsystems einer baulichen Anlage. Die notwendigen Flucht- und Rettungswegpläne werden durch uns gemäß den Anforderungen nach UVV BGV A8, DIN ISO 23601 und der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erstellt.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Dabei unterstützen wir Sie durch Mitwirkung oder Erstellung der Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 Teil A bis C und nehmen die entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter vor.

Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang, der sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage befinden, richtet. Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A 1.3 bzw. DIN ISO 23601 enthalten sind. 

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an die Personen (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. 

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).